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Es wird geklärt, ob ein italienisches Unternehmen mit einer spanischen Steuernummer (beginnend mit N) die Umsatzsteuer ausweisen muss oder ob die Umkehr der Steuerschuldnerschaft Anwendung findet. Die DGT stellt fest, dass bei Umsätzen, die als im spanischen Hoheitsgebiet stehend betrachtet werden, das italienische Unternehmen seine spanische Steuernummer verwenden muss und die Umkehr der Steuerschuldnerschaft anzuwenden ist.
Cuestión planteada Se cuestiona si la entidad italiana tiene que repercutir el Impuesto sobre el Valor Añadido por las operaciones realizadas en territorio de aplicación del Impuesto o si se aplicaría la regla de inversión del sujeto pasivo.
Si la entidad italiana realiza operaciones interiores en España, debe utilizar su NIF español (que inicia con la letra N por ser entidad extranjera) y se aplicará la regla de inversión del sujeto pasivo según el artículo 84.Uno de la Ley 37/1992. No obstante, si se trata de adquisiciones intracomunitarias de bienes enviadas desde Italia u otro Estado miembro, la entidad italiana debe usar su NIF-IVA italiano y la consultante realizará una adquisición intracomunitaria de bienes.
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