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Eine Frau erkundigte sich, ob sie für ihren 50-prozentigen Anteil an einem Zweitwohnsitz Immobilienerträge zu versteuern habe, dessen Nutzung ihr Ex-Mann durch eine Trennungsvereinbarung zugewiesen wurde. Die DGT stellt klar, dass die Eigentümerin keine Einkünfte zu versteuern hat, da die Immobilie dem Ex-Ehepartner zur Verfügung steht.
Cuestión planteada Imputación de rentas inmobiliarias respecto a los dos esposos, en cuanto a la segunda vivienda se refiere.
No procede la imputación de rentas inmobiliarias prevista en el artículo 85 de la LIRPF por una vivienda cuyo uso se ha atribuido por convenio regulador aprobado por sentencia judicial al ex cónyuge. Esto es aplicable aunque dicha vivienda no constituya la vivienda habitual del otro progenitor. En este caso, al estar el inmueble a disposición del esposo, la consultante no debe imputar renta por su mitad indivisa.
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