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V1637-14 26. Juni 2014 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRNR · trabajadores de temporada

Anwendung des ermäßigten IRNR-Steuersatzes von 2 % für ausländische Saisonarbeitskräfte

Ein Gastronomieunternehmen erkundigt sich, ob für befristet beschäftigte Mitarbeiter aus dem Vereinigten Königreich und anderen ausländischen Staaten ein Quellensteuerabzug von 2 % angewandt werden darf. Die DGT stellt klar, dass der ermäßigte Satz von 2 % nur bei Saison- oder Erntearbeiten gemäß den arbeitsrechtlichen Vorschriften zulässig ist und nicht für jede Form der temporären Beschäftigung gilt.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Se plantean las siguientes cuestiones:

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