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Eine Produktionsfirma erkundigt sich nach dem anzuwendenden Quellensteuerabzug für französische Arbeitnehmer, die an einer Oper in Spanien mitwirken. Die DGT stellt fest, dass Künstler gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen in Spanien steuerpflichtig sind, während für andere Techniker oder Komponisten je nach Tätigkeit eine andere Behandlung gilt.
Cuestión planteada - Retención aplicable a las rentas obtenidas en España por artistas residentes en España.
Los artistas y deportistas residentes en Francia tributan en España por sus actividades, ya sea que perciban la renta directamente o a través de otra persona, aplicando el tipo general del IRNR. El personal técnico (directores, iluminadores, etc.) no se considera artista y solo tributa en España si tiene base fija. Los compositores tributan en España por cánones con un límite del 5% si retienen derechos de autor, o no tributan si transmiten la propiedad total.
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