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Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die für die künftige Rente gezahlten Beiträge zur britischen Sozialversicherung steuerlich abzugsfähig sind. Die DGT stellt klar, dass freiwillige Beiträge, die nicht im Zusammenhang mit einer in Spanien ausgeübten Erwerbstätigkeit stehen, nicht abzugsfähig sind.
Cuestión planteada
La deducibilidad de las cotizaciones a la Seguridad Social requiere que estén vinculadas al trabajo desarrollado por el contribuyente por el cual este tributa. Si las aportaciones a la Seguridad Social británica son de carácter voluntario y no están relacionadas con el trabajo desarrollado en España, no pueden considerarse gastos deducibles de los rendimientos del trabajo. El consultante no ha especificado si sus cotizaciones de 2025 fueron voluntarias o si su actividad laboral fue en España, pero si se cumplen las condiciones de falta de vinculación y voluntariedad, no hay deducción posible.
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