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V1612-14 23. Juni 2014 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRNR · exención

Kein Quellensteuerabzug bei Dividendenausschüttungen an eine in Deutschland ansässige Muttergesellschaft bei Erfüllung der Befreiungsvoraussetzungen

Eine spanische Gesellschaft erkundigte sich, ob sie die Befreiung gemäß Art. 14.1.h) des TRLIRNR anwenden kann, um keine Quellensteuer auf Dividenden an ihre deutsche Muttergesellschaft einzubehalten. Die DGT stellt klar, dass bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen kein Steuerabzug zulässig ist und die Ansässigkeit durch eine Bescheinigung der deutschen Finanzbehörde nachzuweisen ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage Um die Quellensteuer unter Anwendung der in Artikel 14.1.h) des TRLIRNR geregelten Befreiung nicht zu erheben, fragt die Anfragende:

Die Entscheidung der DGT

Da die Anforderungen des Artikels 14.1.h) des TRLIRNR erfüllt sind, ist für die Gewinnverteilung an die in Deutschland ansässige Muttergesellschaft keine Quellensteuer oder Vorauszahlung zu leisten. Um die Befreiung nach innerstaatlichem Recht aufgrund des Wohnsitzes anzuwenden, muss dies durch eine von den Steuerbehörden des Ansässigkeitsstaates ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden. Falls eine Befreiung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen geltend gemacht wird, wäre eine Ansässigkeitsbescheinigung im Sinne des Abkommens selbst erforderlich.

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