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Eine spanische Gesellschaft erkundigte sich, ob sie die Befreiung gemäß Art. 14.1.h) des TRLIRNR anwenden kann, um keine Quellensteuer auf Dividenden an ihre deutsche Muttergesellschaft einzubehalten. Die DGT stellt klar, dass bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen kein Steuerabzug zulässig ist und die Ansässigkeit durch eine Bescheinigung der deutschen Finanzbehörde nachzuweisen ist.
Cuestión planteada A efectos de no practicar la retención, por aplicación de la exención regulada en el artículo 14.1.h) del TRLIRNR, la consultante pregunta:
Al cumplirse los requisitos del artículo 14.1.h) del TRLIRNR, no procede practicar retención o ingreso a cuenta por la distribución de beneficios a la matriz residente en Alemania. Para aplicar la exención de la normativa interna por razón de residencia, se debe justificar mediante un certificado de residencia expedido por las autoridades fiscales del país de residencia. Si se invocara la exención de un convenio, se requeriría un certificado de residencia fiscal en el sentido del propio Convenio.
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