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Eine in Spanien ansässige Person erkundigt sich, ob ihre aus den Niederlanden bezogene Invaliditätsrente von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefreiung davon abhängt, ob die Leistung einer absoluten Erwerbsunfähigkeit oder einer schweren Invalidität gleichgestellt werden kann und ob der zahlende Träger die Funktion der Sozialversicherung übernimmt.
Cuestión planteada Si dicha pensión está exenta de tributar en España por el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Una pensión por invalidez del extranjero goza de exención según el artículo 7.f) de la LIRPF si se cumplen dos requisitos: que el grado de incapacidad se equipare a la incapacidad absoluta o gran invalidez y que la entidad pagadora sea sustitutoria de la Seguridad Social en su país. El contribuyente debe acreditar estos requisitos mediante medios de prueba admitidos. La exención no es automática por el simple hecho de que la pensión sea al 100%.
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