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V1601-22 1. Juli 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Anschaffungs- und Veräußerungswerte in der Einkommensteuer basieren auf dem tatsächlichen Betrag, unabhängig vom Referenzwert des ITPAJD

Es wird angefragt, wie die Anschaffungs- und Veräußerungswerte einer Immobilie zu bestimmen sind, um einen Veräußerungsgewinn oder -verlust zu berechnen, wenn die Beträge unter dem Referenzwert des ITPAJD liegen. Die DGT stellt klar, dass die tatsächlichen Beträge der Transaktion heranzuziehen sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anschaffungs- und Veräußerungswerte der Wohnung zur Berechnung des Veräußerungsgewinns oder des Veräußerungsverlusts in der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Der Anschaffungswert ist die Summe aus dem tatsächlichen Kaufpreis sowie den Kosten für Investitionen, Verbesserungen, Ausgaben und damit verbundene Steuern. Der Veräußerungswert ist der tatsächliche Verkaufserlös abzüglich der vom Veräußerer gezahlten Ausgaben und Steuern. Der tatsächliche Veräußerungsbetrag ist der tatsächlich gezahlte Betrag, sofern dieser nicht unter dem marktüblichen Wert liegt.

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