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Der Anfragende erkundigt sich, ob die Steuerbefreiung bei der Reinvestition in die selbstgenutzte Wohnung nach dem Tausch seines Anteils an einer Immobilie gegen eine andere angewendet werden kann. Die DGT antwortet, dass dies möglich ist, sofern beide Immobilien die Anforderungen an eine selbstgenutzte Wohnung erfüllen und der erzielte Betrag reinvestiert wird, auch wenn dies durch eine Sachleistung erfolgt.
Cuestión planteada Posibilidad de aplicación de la exención por reinversión en vivienda habitual en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para que la ganancia patrimonial por la transmisión de la vivienda habitual esté exenta, es necesario reinvertir el importe total obtenido en la adquisición o rehabilitación de una nueva vivienda habitual en un plazo de dos años (anteriores o posteriores a la enajenación). En el caso de permutas, la exención procede si la vivienda transmitida y la adquirida son viviendas habituales, considerándose reinvertido el importe obtenido al recibir una contraprestación en especie.
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