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V1585-25 8. September 2025 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · exención

Erwerb von nicht mehr qualifiziertem Grundbesitz unterliegt nicht der ITPAJD-Befreiung bei dokumentierten Rechtsgeschäften

Der Anfragende erkundigt sich, ob der Kaufvertrag über Grundbesitz einer Sozialwohnung (VPO) nach Ablauf der Qualifizierungsfrist von der ITPAJD befreit ist. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung nicht greift, wenn das Grundstück bereits dequalifiziert wurde.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Ob zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Grundstückskaufurkunde die Grunderwerb- und Dokumentensteuer in ihrer Modalität der dokumentierten Rechtsgeschäfte als befreit oder als steuerpflichtig abzuführen ist.

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung von der ITPAJD für dokumentierte Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Sozialwohnungen setzt die Aufrechterhaltung dieser Bedingung voraus. Wenn das Grundstück deklassifiziert ist, findet die in Artikel 45.I.B).12 des TRLITPAJD vorgesehene Befreiung keine Anwendung. Die staatliche Rechtsvorschrift legt fest, dass die Befreiung an die Einhaltung der geltenden Bestimmungen für diese Art von Wohnraum gebunden ist.

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