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Eine Steuerpflichtige erkundigte sich, ob im Rahmen einer gemeinsamen Veranlagung die noch nicht berücksichtigten Abzüge aus Rentenplanbeiträgen auf die Bemessungsgrundlage des Ehegatten angewendet werden können. Die DGT entschied, dass die Abzugsgrenzen individuell gelten und es nicht möglich ist, Beträge aus vorangegangenen Jahren auf den Ehegatten zu übertragen.
Cuestión planteada En el supuesto de presentar declaración del impuesto en la modalidad de tributación conjunta, posibilidad de reducir la base imponible de su cónyuge por las cantidades pendientes de reducción, así como por las nuevas aportaciones realizadas por la consultante.
En la tributación conjunta, los límites máximos de reducción en la base imponible por aportaciones a planes de pensiones se aplican individualmente a cada partícipe. Por tanto, no es posible reducir la base imponible del cónyuge con las cantidades pendientes de aplicación de ejercicios anteriores de la consultante. No obstante, si el cónyuge no tiene rendimientos del trabajo o estos son inferiores a 8.000 euros, se puede aplicar una reducción adicional de hasta 1.000 euros anuales por las aportaciones realizadas por el contribuyente.
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