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Ein Arbeitnehmer erkundigte sich, ob die für eine Rechtsberatung im Rahmen einer Kündigungsvereinbarung gezahlten Anwaltskosten in der Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig sind. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) bestätigt, dass diese als Kosten für die Rechtsverteidigung mit einer Obergrenze von 300 Euro abzugsfähig sind.
Cuestión planteada Deducibilidad fiscal de los honorarios satisfechos en 2024 y en qué apartado de la declaración deberían incluirse.
Los honorarios de profesionales del Derecho que defienden los intereses del contribuyente ante desacuerdos con quien le paga sus rendimientos constituyen gastos de defensa jurídica. Estos gastos son deducibles según el artículo 19.2 e) de la LIRPF, incluyendo el IVA, con un límite de 300 euros anuales. El gasto debe imputarse en el periodo de su exigibilidad.
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