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Der Anfragende möchte wissen, ob er seine Bemessungsgrundlage durch Beiträge zum Rentenplan seines Ehegatten mindern kann. Die DGT stellt klar, dass dies nicht möglich ist, sofern der Ehegatte Arbeitsentgelt oder Einkünfte aus wirtschaftlichen Tätigkeiten von mehr als 8.000 Euro pro Jahr bezieht.
Cuestión planteada Posibilidad de reducir la base imponible por las aportaciones realizadas.
Para reducir la base imponible por aportaciones a sistemas de previsión social de los que sea titular el cónyuge, este no debe obtener rendimientos netos del trabajo ni de actividades económicas, o estos deben ser inferiores a 8.000 euros anuales. Si el cónyuge percibe rendimientos superiores a dicho límite, el contribuyente no puede aplicar la reducción de hasta 1.000 euros prevista en el artículo 51.7 de la LIRPF.
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