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Ein Beamter erkundigt sich, ob die Kosten für einen Masterstudiengang, der im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit steht, steuerlich absetzbar sind. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass diese Ausgaben nicht zu den abzugsfähigen Kosten im Rahmen der Einkommensteuer gehören.
Cuestión planteada Si la matrícula del máster puede considerarse gasto deducible en la determinación del rendimiento neto del trabajo. En caso afirmativo, forma de inclusión en la autoliquidación del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, imputación temporal y si es necesario presentar una autoliquidación complementaria en caso de devolución parcial posterior por reconocimiento de créditos.
La matrícula de un máster no tiene la consideración de gasto deducible en la determinación del rendimiento neto del trabajo. Según el artículo 19.2 de la LIRPF, los gastos deducibles son exclusivamente los enumerados en dicho precepto, y el concepto consultado no se encuentra entre ellos.
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