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V1537-25 26. August 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por inversión en vivienda habitual

Kein Abzug für Investitionen in den Hauptwohnsitz bei Erwerb nach 2013 möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er den Abzug für Investitionen in den Hauptwohnsitz geltend machen kann, nachdem er sein Haus verkauft und ein neues mittels eines Familienkredits erworben hat. Die DGT stellt klar, dass dieser Abzug 2013 abgeschafft wurde und die Übergangsregelung nicht für Käufe gilt, die nach diesem Datum getätigt wurden.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob aufgrund der Tilgung des Familienkredits, der in einer oder anderen Weise für den Erwerb des neuen Wohnsitzes bestimmt ist, das Recht besteht, den Abzug für Investitionen in den Hauptwohnsitz geltend zu machen.

Die Entscheidung der DGT

Der Abzug für Investitionen in den Hauptwohnsitz wurde durch das Gesetz 16/2012 mit Wirkung zum 1. Januar 2013 abgeschafft. Die Übergangsregelung der achtzehnten Übergangsbestimmung des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) gestattet den Abzug nur Personen, die ihren Wohnsitz vor diesem Datum erworben haben. Da der Erwerb nach 2013 erfolgte, ist die Anwendung dieses Abzugs nicht zulässig.

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