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V1532-14 11. Juni 2014 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRNR · asistencia técnica

Keine IRNR-Quellensteuer bei Zahlungen für regionale Zentren bei Nutzung der Dienstleistungen außerhalb Spaniens

Ein spanisches Unternehmen erkundigte sich nach der Quellensteuer auf die Körperschaftsteuer für nicht ansässige Personen (IRNR) bei Zahlungen an regionale Zentren und Softwareanbieter für Dienstleistungen seiner Gruppe in Lateinamerika. Die DGT stellt fest, dass Dienstleistungen, die im Ausland genutzt werden, in Spanien nicht steuerpflichtig sind.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada 1. Tratamiento a efectos de retenciones a cuenta del impuesto sobre la renta de no residentes (IRNR) de los pagos realizados por la consultantes española a los Centros Regionales por los servicios que subcontrata.

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