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Ein in Spanien ansässiger Forscher erkundigt sich nach der Steuerbefreiung für Einkünfte aus einem Forschungszentrum in Griechenland. Die spanische Steuerbehörde (DGT) stellt fest, dass diese Einkünfte gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Griechenland in Griechenland nicht steuerpflichtig sind, sofern die Forschung von öffentlichem Interesse ist und für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren durchgeführt wird.
Cuestión planteada Aplicación del artículo 20, relativo a profesores e investigadores, del Convenio Hispano-Griego para evitar la doble imposición y prevenir la evasión fiscal en materia de impuestos sobre la renta y sobre el patrimonio.
El artículo 20 del Convenio Hispano-Griego establece que las remuneraciones por estudios o investigaciones de nivel superior en una institución similar en el otro Estado estarán exentas de gravamen si no exceden de dos años desde la primera visita. Esta exención no se aplica si la investigación se ejerce en interés particular de personas privadas. La aplicación de este precepto no prejuzga la residencia fiscal, que se determinará según la legislación de cada Estado y el artículo 4 del Convenio.
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