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Es wird die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Vermögenswerten erörtert, die nach dem Tod beider Ehegatten einer Gütergemeinschaft gehörten. Die DGT stellt klar, dass liegende Erbschaften keine Steuerpflichtigen sind und die Einkünfte den Erben zugerechnet werden.
Cuestión planteada Al estar ambas herencias yacentes, pregunta sobre la atribución de las rentas producidas por bienes que formaban parte de la sociedad de gananciales.
Las herencias yacentes no tienen la consideración de contribuyentes según el artículo 8.3 de la Ley 35/2006. Las rentas correspondientes a estas entidades se atribuirán a los herederos de acuerdo con lo establecido en la sección 2.ª del título X de la Ley del IRPF. Los rendimientos del capital de bienes en herencias yacentes se atribuyen a los respectivos herederos conforme a los artículos 86 y 89 de dicha ley.
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