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V1516-23 2. Juni 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Einkünfte aus einer Tätigkeit in einem Werbespot werden als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit eingestuft

Es wird angefragt, ob die von einer Person, die für eine Tätigkeit in einem Werbespot engagiert wurde, erhaltenen Einkünfte als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit zu versteuern sind. Die DGT stellt fest, dass es sich, da keine Produktionsmittel bereitgestellt werden, um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit handelt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Einstufung der Einkünfte für die Zwecke der Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Einkünfte aus dem besonderen Arbeitsverhältnis von Künstlern werden gemäß Artikel 17.2.j) des Gesetzes 35/2006 als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit eingestuft. Sie würden nur dann als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit eingestuft, wenn sie eine eigenverantwortliche Organisation von Produktionsmitteln und personellen Ressourcen voraussetzen würden. In diesem Fall ist aufgrund der Tatsache, dass die vertraglich gebundene Person die Produktionsmittel nicht bereitstellt, die Einstufung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zulässig.

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