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Eine kommunale Arbeitnehmerin erkundigt sich, in welchem Steuerjahr die im April 2026 ausgezahlte Gehaltserhöhung von 2,5 % für das Jahr 2025 zu deklarieren ist. Die DGT stellt klar, dass das Einkommen dem Zeitraum zuzurechnen ist, in dem es fällig wird, also wenn die Verwaltung die Auszahlung festlegt.
Cuestión planteada Imputación temporal en el IRPF del incremento retributivo de 2025.
La imputación temporal de los rendimientos del trabajo se realiza en el periodo impositivo en que sean exigibles. En el caso de los incrementos del Real Decreto-ley 14/2025, la exigibilidad se produce en el periodo en que la administración haya establecido su abono. Por tanto, si el abono se realiza en 2026, la renta debe imputarse al periodo impositivo 2026.
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