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Eine in einem Insolvenzverfahren befindliche Gesellschaft fragt an, ob die Vorsteuer aus den Honoraren des Insolvenzverwalters und der Rechtsanwälte abzugsfähig ist. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da diese Dienstleistungen einer zuvor ausgeübten steuerfreien Tätigkeit zugeordnet wurden, die keinen Abzugsberechtigung begründet.
Cuestión planteada Si son deducibles las cuotas del Impuesto sobre el Valor Añadido soportadas por la sociedad consultante correspondientes a los honorarios del administrador concursal y de los despachos de abogados que han participado en el proceso concursal.
El derecho a la deducción requiere que los bienes o servicios se utilicen en operaciones sujetas y no exentas o exentas según los artículos 21 a 25 de la Ley 37/1992. Si los servicios se afectaron a una actividad exenta en virtud del artículo 20, no cabe deducción alguna. Asimismo, bajo el artículo 111, no procede la deducción de gastos previos al inicio de una nueva actividad si estos se relacionan con el proceso concursal de la actividad anterior y no con las nuevas actividades.
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