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V1463-25 5. August 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Anschaffungswert einer geerbten Immobilie: Erbschaftsteuer und Nebenkosten sind einzukalkulieren

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Berechnung des Anschaffungswerts einer geerbten Immobilie zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts in der Einkommensteuer (IRPF). Die DGT stellt klar, dass der Wert aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer zuzüglich der mit dem Erwerb verbundenen Kosten und Steuern heranzuziehen ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ersuchen um Feststellung des Anschaffungswerts der Wohnung zur Ermittlung eines möglichen Veräußerungsgewinns oder eines Veräußerungsverlusts im Rahmen der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Da es sich um eine unentgeltliche Erwerbung handelt, setzt sich der Anschaffungswert aus dem Wert zusammen, der dem Wirtschaftsgut nach den Vorschriften der Erbschaft- und Schenkungsteuer entspricht (ohne den Marktwert zu überschreiten), zuzüglich des anteiligen Betrags der gezahlten Erbschaft- und Schenkungsteuer. Hinzu kommen die mit dem Erwerb verbundenen Aufwendungen und Steuern, wie Notar, Grundbuch, Verwaltung, Berater oder die kommunale Kapitalertragsteuer. Der Steuerpflichtige muss diese Aufwendungen durch im Recht zugelassene Beweismittel nachweisen können.

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