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Ein Arbeitnehmer erkundigt sich, ob die vom Unternehmen für ihn und seine Familie gezahlten Krankenversicherungsbeiträge von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefreiung nur für den Teil gilt, den das Unternehmen als vereinbarte Sachbezugsleistung übernimmt, nicht für den Teil, der dem Arbeitnehmer vom Gehalt abgezogen wird.
Cuestión planteada Consideración de salario en especie y posible aplicación de la exención prevista en el artículo 42.3.c) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
La exención del artículo 42.3.c) de la LIRPF se aplica a las primas que la empresa asume como retribución en especie pactada, siempre que no superen los límites legales. La parte de la prima que la empresa paga por cuenta y orden del empleado (descontándola de su nómina) no es retribución en especie, sino una mediación de pago de rendimientos dinerarios. Por tanto, la exención solo alcanza a la parte de la cuota que la empresa sufraga directamente como parte de la retribución.
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