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V1458-25 5. August 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación directa simplificada

Anwendung der vereinfachten direkten Schätzung bei nicht objektiven Tätigkeiten ohne ausdrücklichen Verzicht

Ein Steuerpflichtiger, der eine Tätigkeit aufnimmt, die nicht unter das Verfahren der objektiven Schätzung fällt, erkundigt sich nach der anzuwendenden Berechnungsmethode, da er bei der Anmeldung die vereinfachte direkte Schätzung nicht ausgewählt hat. Die DGT stellt klar, dass die vereinfachte Form der direkten Schätzung anzuwenden ist, sofern kein ausdrücklicher Verzicht erfolgt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Methode zur Schätzung der Erträge der Tätigkeit im Jahr 2024.

Die Entscheidung der DGT

Steuerpflichtige, die Tätigkeiten ausüben, die nicht in der Methode der objektiven Schätzung enthalten sind, müssen den Nettobetrag nach der vereinfachten Modalität der direkten Schätzungsmethode ermitteln. Diese Verpflichtung besteht fort, sofern auf diese Modalität nicht ausdrücklich verzichtet wird. Im Falle einer Aufnahme der Tätigkeit wird die Umsatzgrenze auf das Jahr hochgerechnet.

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