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V1455-25 5. August 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención por reinversión

Keine Anwendung der Reinvestitionsbefreiung, wenn die verkaufte Immobilie nicht der Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen ist

Der Anfragende erkundigt sich, ob die Reinvestitionsbefreiung beim Verkauf einer vermieteten Immobilie zum Erwerb eines neuen Hauptwohnsitzes angewendet werden kann. Die DGT antwortet, dass dies nicht möglich ist, da die veräußerte Immobilie die Voraussetzung der Hauptwohnsitzqualität nicht erfüllt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Befreiung wegen Reinvestition in den gewöhnlichen Wohnsitz anwendbar ist.

Die Entscheidung der DGT

Um die Befreiung wegen Reinvestition anzuwenden, muss die Wohnung sowohl bei der übertragenen als auch bei der erworbenen Wohnung als gewöhnlicher Wohnsitz gelten. Die gewöhnliche Wohnung ist diejenige, die über einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens drei Jahren den Wohnsitz bildet, außer unter außergewöhnlichen Umständen. Da die verkaufte Wohnung vermietet war und der Steuerpflichtige in einer anderen Wohnung wohnte, kann die Befreiung gemäß Artikel 38.1 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) nicht angewendet werden.

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