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V1454-24 17. Juni 2024 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · fiducia aragonesa

Aragonesische Fiducie: Besteuerung nach Usufruct oder Volleigentum je nach Befugnissen des Treuhänders

Es wird geklärt, wie eine Person, die im Rahmen des aragonesischen Konsortialregimes als Treuhänderin über das Erbe ihres Ehegatten verfügt, der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegt. Die DGT stellt fest, dass nach der Aufhebung der spezifischen Norm durch den Obersten Gerichtshof Artikel 26 des LISD anzuwenden ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung, die im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Bezug auf ihre Stellung als Treuhänderin des Nachlasses ihres Ehemannes anzuwenden ist.

Die Entscheidung der DGT

Wenn der Treuhänder das Recht hat, die Vermögenswerte vorübergehend oder auf Lebenszeit zu nutzen, wird dies gemäß Artikel 26 des LISD als Nießbrauch besteuert. Wenn er zudem die Verfügungsgewalt über die Vermögenswerte hat, wird die Steuer auf das volle Eigentum erhoben, wobei er bei Ausführung des Trusts die Rückerstattung des Teils, der dem nackten Eigentum entspricht, beantragen kann. Diese Verfügungsgewalt umfasst sowohl die freie als auch die an eine Bedingung geknüpfte Verfügung.

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