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V1447-24 14. Juni 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pacto de no competencia poscontractual

Der 30 %-Abzug kann nicht auf die Entschädigung für ein Wettbewerbsverbot angewendet werden

Ein Arbeitnehmer erkundigt sich, ob die für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot erhaltene Entschädigung von dem 30 %-Abzug für Einkünfte mit einem Entstehungszeitraum von mehr als zwei Jahren profitieren kann. Die DGT antwortet, dass dieser Abzug nicht anwendbar ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der Abzug von 30 Prozent gemäß Artikel 18.2 des Gesetzes 35/2006 auf die Entschädigung anwendbar ist.

Die Entscheidung der DGT

Die Entschädigung für ein Wettbewerbsverbot hat keinen Entstehungszeitraum von mehr als zwei Jahren, da sie mit der Kündigung selbst entsteht, die das Verbot aktiviert. Da ein solcher Entstehungszeitraum nicht existiert und der Betrag nicht als zeitlich erheblich unregelmäßige Einkunft eingestuft wird, findet der 30 %-Abzug gemäß Artikel 18.2 des Einkommensteuergesetzes keine Anwendung.

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