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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung der Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Pluriaktivität in der Einkommensteuer (IRPF). Die Finanzbehörde stellt klar, dass die Rückerstattung als Betriebseinnahme zu behandeln ist, da die ursprünglichen Beiträge als abzugsfähige Betriebsausgaben geltend gemacht wurden.
Cuestión planteada Tributación en el IRPF de dicha devolución.
La devolución de las cuotas del RETA por razón de pluriactividad debe calificarse como un ingreso de la propia actividad económica, dado que dichas cuotas constituyeron en su momento un gasto deducible. La imputación temporal de este ingreso se realizará en el período impositivo en que se produzca su devengo, siguiendo la normativa del Impuesto sobre Sociedades, o según el criterio de cobros y pagos si el contribuyente ha optado por él.
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