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Es wird die Frage nach der Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen in der Eigenschaft eines Erben aufgeworfen. Die DGT stellt klar, dass die Rechtsnachfolger des Erblassers die ausstehenden Steuerverpflichtungen der Einkommensteuer (IRPF) erfüllen müssen, jedoch nicht die damit verbundenen Sanktionen.
Cuestión planteada
Los sucesores del causante quedan obligados a cumplir las obligaciones tributarias pendientes por el IRPF, según el artículo 96.7 de la Ley 35/2006. Estas obligaciones se transmiten a los herederos o legatarios, pero no se transmiten las sanciones ni la obligación del responsable (salvo notificación previa al fallecimiento). El consultante, en su condición de sucesor, debe presentar la declaración, pudiendo actuar como representante legal o voluntario si concurren los supuestos de la LGT.
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