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V1430-21 14. Mai 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · retención

Es besteht keine Verpflichtung zum Einbehalt der Einkommensteuer (IRPF) bei der Vermietung von als ländlich eingestuften Immobilien

Ein landwirtschaftlicher Unternehmer erkundigt sich, ob Einkünfte aus der Vermietung von als ländlich eingestuften Anlagen für Veranstaltungen der IRPF-Quellensteuer unterliegen. Die DGT antwortet, dass bei ländlichen Immobilien keine Verpflichtung zum Quellensteuerabzug oder zur Vorauszahlung besteht.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die aus den genannten Vermietungen resultierenden Erträge der Quellensteuer oder der Vorauszahlung unterliegen.

Die Entscheidung der DGT

Gemäß Artikel 75 der IRPF-Verordnung gilt die Quellensteuerpflicht für die Vermietung von städtischen Immobilien. Aus der Analyse dieser Bestimmung ergibt sich, dass Einkünfte aus der Vermietung von als ländlich eingestuften Immobilien nicht der Verpflichtung zum Quellensteuerabzug oder zur Vorauszahlung der IRPF unterliegen.

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