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Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer, der für ein niederländisches Unternehmen tätig ist, erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wie etwa die physische Versetzung und die Ausübung der Tätigkeit für eine nicht ansässige Einheit.
Cuestión planteada 1) Si puede aplicar la exención prevista en la letra p) del artículo 7 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, y forma de cálculo.
Para aplicar la exención del artículo 7 p) de la LIRPF, el trabajador debe ser residente fiscal en España y realizar los trabajos efectivamente en el extranjero, lo que requiere desplazamiento físico y que el centro de trabajo se ubique temporalmente fuera de España. Los trabajos deben realizarse para una entidad no residente y en un país con impuesto análogo que no sea paraíso fiscal. La exención se aplica a las retribuciones devengadas durante los días de estancia y a las retribuciones específicas, con un límite de 60.100 euros anuales, calculando la parte no específica mediante un reparto proporcional por días.
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