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Eine Bürgergesellschaft fragt an, ob sie die Regelung zur steuerlichen Verrechnung von Verlusten aus uneinbringlichen Forderungen anwenden kann, nachdem sie eine Klage auf Vertragsauflösung gewonnen hat. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da die gesetzlichen Anforderungen gemäß Buchstabe k) des Artikels 14.2 des LIRPF nicht erfüllt sind.
Cuestión planteada Al haberse declarado a la demandada en rebeldía (por no haber comparecido en el procedimiento) y al no tenerse constancia de la existencia de patrimonio alguno de su titularidad, se pregunta sobre la posibilidad de considerar aplicable lo dispuesto en la nueva letra k) del artículo 14.2 de la Ley 35/2006.
El derecho de crédito frente a un deudor no constituye automáticamente una pérdida patrimonial. Para imputar la pérdida por un crédito vencido y no cobrado, debe concurrir alguna de las circunstancias del artículo 14.2.k), como un procedimiento judicial de ejecución que dure más de un año. En este caso, no se cumple el requisito de que el procedimiento judicial tenga por objeto la ejecución del crédito reconocido en la sentencia.
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