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V1383-26 4. Juni 2026 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Einkommensteuerbefreiung bei Veräußerung der Hauptwohnung durch Vorbehalt eines lebenslangen Nutzungs- und Wohnrechts für über 65-Jährige

Ein Ehepaar über 65 Jahren erkundigt sich, ob die Steuerbefreiung beim Verkauf der Hauptwohnung weiterhin gilt, wenn nach dem Verkauf ein lebenslanges Nutzungs- und Wohnrecht an der Immobilie bestellt wird. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung auch bei Vorbehalt dieser Rechte anwendbar ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Steuerliche Behandlung der Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn aus der Übertragung des Volleigentums, insbesondere ob die für Personen über 65 Jahre vorgesehene Befreiung in den Fällen anwendbar ist, in denen nach der Übertragung des Volleigentums ein lebenslanges Nutzungs- und Wohnrecht an derselben Wohnung begründet wird.

Die Entscheidung der DGT

Der Veräußerungsgewinn aus der Übertragung des Volleigentums an der Hauptwohnung ist für Personen über 65 Jahre gemäß Artikel 33.4.b) des LIRPF steuerfrei. Diese Steuerbefreiung wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass nach der Übertragung ein dingliches Nutzungs- und Wohnrecht von lebenslanger, persönlicher und unveräußerlicher Art an derselben Wohnung begründet wird. Derselbe Grundsatz gilt, wenn das nackte Eigentum übertragen wird und das Nießbrauchsvorbehaltsrecht behalten wird.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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