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V1380-26 4. Juni 2026 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · vivienda habitual

Befreiung beim Verkauf des Hauptwohnsitzes für über 65-Jährige gilt nicht für das Nießbrauchrecht

Ein Steuerpflichtiger über 65 Jahre, der zu 75 % das volle Eigentum und zu 25 % das Nießbrauchrecht an seiner Wohnung hält, fragt nach der Anwendbarkeit der Befreiung beim Verkauf des Hauptwohnsitzes. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung nur auf den Anteil des Volleigentums Anwendung findet.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Befreiung gemäß Artikel 33.4.b) des LIRPF anwendbar ist, falls der Verkauf der genannten Wohnung erfolgt.

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung für den Hauptwohnsitz für Personen über 65 Jahre setzt das volle Eigentum an der Immobilie voraus. Wenn das Eigentum getrennt ist, findet die Befreiung auf den Teil des Nießbrauchs keine Anwendung, wohl aber auf den Teil des Volleigentums. Im konkreten Fall wird der Gewinn aus dem 25 %igen Nießbrauch in der Sparbasis besteuert, während der Gewinn aus dem 75 %igen Volleigentum steuerfrei bleibt.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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