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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die Steuerbefreiung bei Reinvestition in den selbstgenutzten Wohnsitz in Anspruch nehmen kann, nachdem er die eheliche Wohnung nach einer Scheidung verkauft hat. Die DGT stellt klar, dass die Rechtsprechung die Wohnung zwar als selbstgenutzten Wohnsitz anerkennen kann, wenn der Ex-Ehepartner darin lebt, die Reinvestition im vorliegenden Fall jedoch nicht zulässig ist, da die neue Wohnung bereits 2020 erworben wurde und der Verkauf erst 2025 erfolgt.
Cuestión planteada Posibilidad de aplicar la exención por reinversión en vivienda habitual del artículo 38 de la LIRPF.
Para la exención, la vivienda transmitida debe ser habitual en el momento de la venta o en cualquier día de los dos años anteriores. Según el Tribunal Supremo, en casos de divorcio, este requisito se cumple si la vivienda es habitual para el cónyuge que permanece en ella. Sin embargo, la reinversión debe realizarse en un plazo no superior a dos años desde la transmisión. Si la nueva vivienda se adquirió antes de la venta, fuera de dicho plazo, no procede la exención.
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