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Der Anfragende erkundigt sich, in welchem Jahr Gehaltserhöhungen zu versteuern sind, die 2025 ausgezahlt werden, aber rückwirkend ab 2024 gelten. Die DGT stellt klar, dass diese im Jahr 2025 zu versteuern sind, da in diesem Jahr die Voraussetzungen für deren Fälligkeit erfüllt sind.
Cuestión planteada Imputación temporal de las cuantías percibidas en 2025.
Los rendimientos del trabajo se imputan al periodo impositivo en que sean exigibles. En el caso de incrementos vinculados al IPCA o convenios colectivos con efectos retroactivos, la exigibilidad se produce en el año en que se cumplen las condiciones para su cobro (como la publicación de datos o la firma del convenio). Por tanto, si la exigibilidad ocurre en 2025, la imputación corresponde al ejercicio 2025, aunque los efectos económicos sean desde 2024.
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