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V1348-19 10. Juni 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rentas en especie

Zinslose Lohnvorschüsse, die in Raten zurückgezahlt werden, gelten als Sachbezüge

Ein Angehöriger der Streitkräfte erkundigt sich, ob zinslose Vorschüsse der sozialen Dienste des Heeres, die über die Gehaltsabrechnung zurückgezahlt werden, als Sachbezüge zu werten sind. Die DGT stellt fest, dass diese aufgrund der Rückzahlung in mehreren Monatsraten einen geldwerten Vorteil darstellen, da der Arbeitnehmer durch den zinslosen Kredit einen Vorteil erhält.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Mögliche Einstufung der genannten Vorschüsse als geldwerter Vorteil.

Die Entscheidung der DGT

Vorschüsse auf bereits geleistete Arbeiten, die zum geplanten Zahlungstermin zurückgezahlt werden, stellen kein geldwerter Vorteil dar. Wenn der Vorschuss jedoch in mehreren Monatsraten zurückgezahlt wird, stellt die Differenz zwischen dem gezahlten Zins und dem gesetzlichen Zinssatz einen Arbeitslohn in Form eines geldwerten Vorteils dar. Dieses Einkommen wird nach dieser Differenz bewertet und durch Quellensteuer abgeführt.

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