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Ein dänischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich erkundigt sich, ob er das Sonderregime der Nichtansässigen-Einkommensteuer anwenden kann, wenn er von einem spanischen Unternehmen eingestellt wird. Die DGT erläutert, dass dies möglich ist, sofern die Voraussetzungen hinsichtlich des Wohnsitzes, der arbeitsrechtlichen Kausalität und des Fehlens einer Betriebsstätte erfüllt sind.
Cuestión planteada Si le resultará de aplicación el régimen fiscal especial previsto en el artículo 93 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para aplicar el régimen especial del artículo 93 de la LIRPF, el contribuyente debe haber adquirido la residencia fiscal en España como consecuencia de su desplazamiento. Se requiere que no haya sido residente en los diez períodos impositivos anteriores, que el desplazamiento sea por un contrato de trabajo con un empleador en España y que no se obtengan rentas mediante un establecimiento permanente. En este caso, se cumpliría el requisito de causalidad si el desplazamiento se debe al inicio de la relación laboral descrita.
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