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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob der 30-prozentige Abzug aufgrund zeitlicher Unregelmäßigkeit auf Prozessentgelte sowie auf die im Jahr 2024 erhaltene Abfindung für eine unrechtmäßige Kündigung angewendet werden kann. Die DGT stellt fest, dass die Prozessentgelte aufgrund ihres Entstehungszeitraums nicht anspruchsberechtigt sind, der über den Freibetrag hinausgehende Teil der Abfindung jedoch von der Minderung profitieren kann.
Cuestión planteada Posibilidad de aplicar la reducción del 30 por ciento recogida en el artículo 18.2 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas a las cuantías percibidas en 2024: salarios de tramitación e indemnización por despido improcedente.
Los salarios de tramitación no admiten la reducción del 30% del artículo 18.2 LIRPF al corresponderse con un periodo no superior a dos años. La indemnización por despido improcedente está exenta hasta los límites del Estatuto de los Trabajadores y un máximo de 180.000 euros. El exceso de dicha indemnización, calificado como rendimiento del trabajo, podrá aplicar la reducción del 30% si el periodo de generación es superior a dos años y no supera los 300.000 euros anuales.
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