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Eine Steuerpflichtige fragt an, ob ihre Wohnung als Hauptwohnsitz gilt, um die Befreiung bei Reinvestition in Anspruch zu nehmen, obwohl sie dort nicht drei Jahre lang gelebt hat. Sie begründet dies mit einem berufsbedingten Umzug und der familiären Sicherheit. Die DGT stellt klar, dass der Wohnortwechsel eine Notwendigkeit darstellen muss, die den Umzug erzwingt, und nicht lediglich auf persönlicher Bequemlichkeit beruhen darf.
Cuestión planteada Si la vivienda transmitida tiene la consideración de habitual pese a no haber residido en ella por un plazo continuado de tres años pudiendo así aplicar la exención por reinversión.
Para que una vivienda sea habitual sin haber cumplido el plazo de tres años, deben concurrir circunstancias que exijan necesariamente el cambio de domicilio. El traslado laboral es una circunstancia contemplada, pero se debe valorar si es sobrevenida y si obliga al cambio. La seguridad familiar no está contemplada específicamente y su valoración como necesidad es una cuestión de hecho que corresponde a la Administración. Si se demuestra que el cambio es necesario y no voluntario, la vivienda podrá considerarse habitual para la exención.
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