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Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob er die Steuerbefreiung bei der Reinvestition in den selbstgenutzten Wohnsitz beanspruchen kann, nachdem er sein Haus aufgrund einer Trennung vor Ablauf der dreijährigen Wohndauer verkauft hat. Die DGT stellt klar, dass eine Trennung nicht als Ausnahmegrund gilt und ein Wohnsitzwechsel notwendig und nicht freiwillig sein muss.
Cuestión planteada Posibilidad de aplicar la exención por reinversión en vivienda habitual prevista en el artículo 38 de la LIRPF, pese a no haberse alcanzado el plazo mínimo de permanencia de tres años en la vivienda transmitida, al concurrir una circunstancia sobrevenida consistente en la ruptura de la convivencia de la pareja.
Para que la vivienda sea habitual sin cumplir los tres años, deben concurrir circunstancias que exijan necesariamente el cambio de domicilio. La ruptura de pareja no está incluida específicamente en la normativa ni se considera por defecto una circunstancia análoga. Si el cambio de residencia es una decisión voluntaria del contribuyente, no se cumple el requisito de habitualidad. La valoración de si una situación concreta exige la necesidad del cambio de domicilio corresponde a los órganos de gestión e inspección.
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