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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung der Bestellung eines lebenslangen, unentgeltlichen Nießbrauchs an Anteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zugunsten von Familienangehörigen. Die DGT stellt fest, dass diese Erträge als Einkünfte aus beweglichem Kapitalvermögen einzustufen sind und aufgrund ihrer Unentgeltlichkeit als entgeltlich gelten, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird.
Cuestión planteada Tratamiento fiscal de dicha operación en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas del consultante.
La constitución de derechos de uso o disfrute sobre participaciones sociales se califica como rendimiento del capital mobiliario según el artículo 25.1.c) de la LIRPF. Al realizarse de forma gratuita, se aplica la presunción de retribución del artículo 6.5 de la LIRPF, debiendo valorarse por el valor normal en el mercado según el artículo 40.1. La acreditación de la gratuidad es una cuestión de hecho que debe probar el contribuyente.
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