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V1317-21 11. Mai 2021 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · derecho a la deducción

Das Recht auf Vorsteuerabzug setzt den Besitz der Originalrechnung oder einer gültigen Kopie voraus

Ein Unternehmer erkundigte sich, ob er die Vorsteuer auf eine Dienstleistung, die per Gerichtsurteil bezahlt wurde, abziehen könne, wenn der Architekt sich weigerte, die Rechnung auszustellen. Die DGT antwortet, dass der Besitz der Rechnung eine zwingende Voraussetzung für das Recht auf Abzug ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Abziehbarkeit der gezahlten Umsatzsteuer ohne Besitz der Rechnung, angesichts der Verweigerung des Gläubigers, diese auszustellen.

Die Entscheidung der DGT

Um das Recht auf Vorsteuerabzug auszuüben, müssen Unternehmer oder Freiberufler im Besitz der Originalrechnung oder einer Kopie sein, die die gleiche Rechtswirksamkeit wie das Original besitzt. Der Dienstleister ist verpflichtet, die Rechnung auszustellen und dem Empfänger zuzustellen. Im Falle einer Verweigerung der Ausstellung ist der Empfänger berechtigt, einen wirtschaftlich-administrativen Rechtsbehelf einzulegen.

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