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V1305-26 27. Mai 2026 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · unidad económica autónoma

Übertragung sämtlicher Anteile unter Umständen nicht umsatzsteuerpflichtig, sofern eine selbstständige wirtschaftliche Einheit übertragen wird

Die Anfragende erkundigt sich, ob die Übertragung von Anteilen an einer Holding oder Tochtergesellschaften der Umsatzsteuer unterliegt, insbesondere bei einer schrittweisen Übertragung an verschiedene Erwerber. Die DGT stellt klar, dass die Übertragung sämtlicher Beteiligungen nicht der Umsatzsteuer unterliegen kann, wenn sie eine indirekte Übertragung einer selbstständigen wirtschaftlichen Einheit darstellt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Übertragung von Anteilen oder Beteiligungen einer lokalen Holdinggesellschaft oder von operativen Tochtergesellschaften, oder gemeinsam beider, durch die Antragstellerin der Umsatzsteuer unterliegt und ob gegebenenfalls die Tatsache, dass die Übertragungen von Anteilen oder Beteiligungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, in aufeinanderfolgenden Phasen oder zugunsten verschiedener Erwerber erfolgen, Auswirkungen auf das Besteuerungsregime hat.

Die Entscheidung der DGT

Die Übertragung sämtlicher Anteile oder Beteiligungen an einem Unternehmen kann gemäß Artikel 7.1 des Gesetzes 37/1992 eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Transaktion sein, sofern sie die Übertragung materieller und personeller Elemente umfasst, die eine eigenständige wirtschaftliche Einheit bilden. Dieser Fall der Nichtunterwerfung findet keine Anwendung, wenn nicht die Gesamtheit der Beteiligungen übertragen wird oder wenn die Übertragung zugunsten mehrerer Erwerber erfolgt. Bei Übertragungen in aufeinanderfolgenden Phasen an denselben Erwerber scheint die Nichtunterwerfung nicht anwendbar zu sein, da es sich um Beteiligungen und nicht um unmittelbare Vermögenswerte handelt. Bei aufeinanderfolgenden Übertragungen zwischen verschiedenen Übertragern ist es erforderlich, dass diese aus regulatorischen Gründen oder aufgrund von Komplexität in einem einzigen Akt und unter einem einzigen Vertrag erfolgen.

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