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V1293-25 11. Juli 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · afectación parcial

Proportionale Abzugsfähigkeit von Wohnungsmietkosten bei geschäftlicher Nutzung möglich

Eine selbstständige Rechtsanwältin erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit des anteiligen Mietaufwands für ihre beruflich genutzte Wohnung. Die DGT stellt klar, dass eine teilweise Zuordnung von teilbaren Elementen zulässig ist, sofern der betroffene Teil unabhängig vom Rest der Immobilie genutzt werden kann.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Abziehbarkeit in der Einkommensteuer (IRPF) des Prozentsatzes der monatlichen Mietkosten, der dem Teil der Wohnung entspricht, der der beruflichen Tätigkeit gewidmet ist.

Die Entscheidung der DGT

Die teilweise Zuordnung teilbarer Vermögensgegenstände ist möglich, sofern der zugeordnete Teil einer getrennten und unabhängigen Nutzung zugänglich ist. Wenn diese Bedingung erfüllt ist, können die Mietkosten im Verhältnis zu dem Teil der Wohnung, der der wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet ist, abgezogen werden. Die Ausgabe muss der korrekten zeitlichen Abgrenzung entsprechen, in der Buchhaltung oder den vorgeschriebenen Büchern erfasst sein und ordnungsgemäß belegt werden.

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