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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er das seit 2015 geltende Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer in Anspruch nehmen und seine Steuererklärung (Modell 150) korrigieren kann. Die DGT stellt klar, dass die Wahl des Sonderregimes bereits mit der Steuererklärung für das Jahr 2015 hätte erfolgen müssen und eine nachträgliche Berichtigung ausgeschlossen ist.
Cuestión planteada Si puede solicitar acogerse al régimen especial en su normativa en vigor desde 1 de enero de 2015 y solicitar rectificación de su autoliquidación modelo 150.
Para ejercer la opción de aplicar el régimen especial según la redacción vigente a 31 de diciembre de 2014, el contribuyente debe presentar la declaración del ejercicio 2015 en el modelo 150. Según la Ley General Tributaria, las opciones que deban ejercitarse con la presentación de una declaración no pueden rectificarse con posterioridad, salvo que la rectificación se presente en el periodo reglamentario de declaración.
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