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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Vermietung seiner Wohnung nach dem Auszug die Steuerbefreiung bei der Reinvestition in den selbstgenutzten Hauptwohnsitz beim Verkauf beeinträchtigt. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung anwendbar ist, wenn der Verkauf innerhalb von zwei Jahren nach dem Datum erfolgt, an dem die Wohnung aufhörte, der gewöhnliche Wohnsitz zu sein.
Cuestión planteada Si el hecho de haber arrendado esta vivienda influye a la hora de aplicar la exención por reinversión en vivienda habitual en caso de venta.
Para aplicar la exención, la vivienda transmitida debe ser la habitual en el momento de la venta o haberlo sido hasta cualquier día de los dos años anteriores. El hecho de haber destinado la vivienda al arrendamiento no impide cumplir este requisito. La transmisión debe realizarse dentro del plazo de dos años desde que dejó de residir en ella para mantener dicha consideración.
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