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Ein Steuerzahler erkundigt sich, ob er die Tilgung seines Hauptwohnsitzes weiterhin absetzen kann, nachdem er sein Hypothekendarlehen für die Renovierung des Hauses erweitert hat. Die DGT antwortet, dass der proportionale Teil des Darlehens, der der ursprünglichen Anschaffung entspricht, weiterhin abzugsfähig ist, jedoch nicht der Teil, der für die Renovierung bestimmt ist.
Gestellte Frage: Ob nach Durchführung der Umstrukturierungsmaßnahme aufgrund der daraus resultierenden Verschuldungsform das gleiche Recht auf Abzug der Beträge besteht, die proportional zum ursprünglichen Darlehen geleistet werden. Dokumentation, die der Steuerbehörde vorzulegen ist, um den Abzug weiterhin geltend machen zu können.
Die Novation oder Erweiterung eines Darlehens erschöpft nicht das Recht auf den Abzug für Investitionen in den Hauptwohnsitz, sofern das daraus resultierende Darlehen zur Tilgung des vorherigen Darlehens verwendet wird. Die gezahlten Raten berechtigen im proportionalen Anteil, der der Tilgung des ursprünglichen, für den Erwerb bestimmten Darlehens zuzurechnen ist, zum Abzug. Der proportionale Teil der Jahresraten, der der Erhöhung des Kapitalbetrags für andere Zwecke, wie etwa die Renovierung des Wohnhauses, entspricht, ist nicht abzugsfähig.
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