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Der Anfragende erkundigt sich, ob die für den Stillurlaub in Form von Ganztagesmodellen erhaltene Vergütung von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT antwortete, dass dieses Einkommen nicht unter die Steuerbefreiung gemäß Artikel 7 Buchstabe h) des LIRPF fällt.
Cuestión planteada Si dicha retribución está exenta de tributación, en virtud del artículo 7.h) de la LIRPF.
La renta percibida por el permiso de lactancia retribuido previsto en el artículo 48.f) del TREBEP no se encuentra amparada por la exención del artículo 7.h) de la LIRPF. Por tanto, dicha cuantía debe tributar como rendimientos del trabajo según el artículo 17.2.a) de la LIRPF. La exención para empleados públicos se limita a las retribuciones por permisos de parto, adopción, guarda o paternidad del artículo 49 del TREBEP.
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