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Ein Eigentümer erkundigte sich, ob die Kosten für die Installation eines Aufzugs in seinem Gebäude im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) für die Vermietung seiner Wohnung steuerlich geltend gemacht werden können. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) entschied, dass dies als Immobilienverbesserung gilt und somit über die Abschreibung der Immobilie abgesetzt werden kann.
Cuestión planteada Incidencia en la declaración del IRPF de la cantidad abonada por el consultante para la instalación del ascensor.
La instalación de un ascensor en un edificio donde no existía se considera una inversión o mejora del inmueble. Por tanto, procede aplicar la amortización del 3 por ciento sobre el mayor de los valores (coste de adquisición o valor catastral sin el suelo) según el artículo 14.2 a) del RIRPF. Esta amortización podrá efectuarse a partir de la finalización de las obras.
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